Informationen

 

Wir bieten ihnen einen umfangreichen Service bei den amtlichen Fahrzeuguntersuchungen nach der StVZO. Neben der wiederkehrenden Hauptuntersuchung (HU) und der HU zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs umfasst der Service auch Änderungsabnahmen, GSP/GWP, BOKraft oder die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.

 

HU/AU für die Fahrzeuge 

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die HU in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass kein verkehrsuntaugliches Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions-, Zustands-, und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.

 

Änderungsabnahme

Egal ob Fahrzeuganbauten, -umbauten, -änderungen oder -tuning – wir dokumentieren jegliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug und nehmen Eintragungen vor, sollte alles soweit technisch in Ordnung sein.

Unter Umbauten fallen alle Arten von Tuningmaßnahmen oder Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO, wie z. B. die Änderung der Rad-Reifen-Kombination oder Tieferlegung. Auch der Einbau eines Rußpartikelfilters unterliegt der Änderungsabnahme. Bei Teilen, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, muss eine Kopie der ABE beigelegt sein, der Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahme erforderlich ist und ob eine Eintragungspflicht in die Fahrzeugpapiere besteht.

Existiert für das Bauteil ein Teilegutachten, so ist immer eine unverzügliche Abnahme des Einbaus vorzunehmen.

 

GSP/GWP

Vor jeder Inbetriebnahme einer nachgerüsteten Gasanlage in Fahrzeugen muss eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchgeführt werden. Hier wird überprüft, ob die Anlage vorschriftsmäßig verbaut ist und ob die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren. Die GSP beinhaltet unter anderem auch eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Diese Untersuchung wird von Personen durchgeführt, die eine spezielle Berechtigung dafür haben, wie z. B. die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure.

Bei einem Fahrzeug mit Gasantrieb werden bei der Hauptuntersuchung auch Funktion und Dichtheit der Gasanlage überprüft (Gaswiederholungsprüfung GWP). Dabei kommen Gasdetektoren bzw. Lecksuchsprays bei Gasleitungen zum Einsatz.

 

BOKraft

Wir führen Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft an Taxis und Mietwagen zur Personenbeförderung durch. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.

 

Oldtimer (H-Kennzeichen)

Die Oldtimer-Begutachtung nach § 23 StVZO umfasst eine reguläre Hauptuntersuchung ergänzt um ein Gutachten des Prüfingenieurs zum Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Auch die Originalität bzw. das zeitgenössische Erscheinungsbild wird dabei bewertet. 

 

An unserem Standort in Korschenbroich werden nur Pkws, Krafträder und Anhänger untersucht.

Die Anmeldung für eine Hauptuntersuchung erfolgt mit & ohne Termin. 

Unsere Öffnungszeiten sind:

 

   Montag           10:00 bis 16:00 Uhr

   Dienstag         10:00 bis 17:00 Uhr

   Mittwoch         10:00 bis 17:00 Uhr

   Donnerstag     10:00 bis 17:00 Uhr

   Freitag             10:00 bis 16:00 Uhr

   Samstag          10:00 bis 13:00 Uhr

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